Ob die Farbänderung der Motorradfolie angemeldet werden muss, hängt hauptsächlich vom Anteil der Farbänderungsfläche ab. Wenn die Fläche nach der Farbänderung 30 % der Gesamtfläche der Fahrzeugkarosserie nicht überschreitet, ist keine Änderungsregistrierung erforderlich, d. h. es ist keine Anmeldung erforderlich; wenn die Farbänderungsfläche jedoch 30 % überschreitet, muss sie beim Fahrzeugverwaltungsamt angemeldet werden. Darüber hinaus wird gemäß den Bestimmungen des „Straßenverkehrssicherheitsgesetzes der Volksrepublik China“ die Verkehrsverwaltungsabteilung der öffentlichen Sicherheitsbehörde eine Verwarnung oder Geldstrafe aussprechen, wenn die Änderung der Fahrzeugkarosseriefarbe nicht gemäß den Vorschriften angemeldet wird. Daher sollte der Besitzer vor der Änderung der Farbe der Motorradfolie den Anteil der Farbänderungsfläche berücksichtigen und bei Bedarf die erforderlichen Anmeldeverfahren durchführen.
Muss die Farbänderung der Motorradfolie angemeldet werden?
Jun 17, 2024
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